Schuleinschreibung

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger, als Tag der Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 ist der 19.03.2024 geplant.
Diese wird in Präsenz stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Sie im neuen Jahr weitere Informationen erhalten. Außerdem wird die Grundschule Carl Orff wieder einen ersten Elternabend am 11.09.2024  sowie einen zweiten Informationsabend am 03.07.2024 für Sie abhalten. Auch hierüber werden Sie noch schriftlich benachrichtigt werden.

Hier vorab schon einmal die rechtlichen Einschreibungsmodalitäten:
Regulär schulpflichtig Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni 2024 sechs Jahre alt sind, im letzten Schuljahr vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Einschulungskorridor Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, KÖNNEN eingeschult werden. Die Kinder nehmen am Einschulungsverfahren teil. Eltern entscheiden nach einer Beratung, ob das Kind eingeschult werden soll. Falls nicht: die Eltern senden eine schriftliche Mitteilung an die Schule! Der Termin, zu dem die Mitteilung spätestens an der Schule sein muss, ist der 10.04.2024. Einschulung auf Antrag Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern schulpflichtig sein. Eine Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Auch Kinder, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Hier ist jedoch zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.

Schuleinschreibung
Umsetzung des Einschulungskorridors

Anlässlich des bevorstehenden Anmelde- und Einschulungsverfahrens zum Schuljahr 2024/2025 möchten wir Sie auf diesem Weg informieren, dass die Frist für die schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten, die vom Einschulungskorridor Gebrauch machen und ihr Kind erst im darauffolgenden Schuljahr einschulen lassen möchten (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG und § 2 Abs. 4 Satz 3 der Grundschulordnung – GrSO), im Jahr 2024 am Montag, 10. April 2024.

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