Schuleinschreibung
Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/23
Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger, als Tag der Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/23 ist der 29.03.2022 geplant.
Die Hoffnung ist, dass dies in Präsenz stattfinden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Sie im neuen Jahr weitere Informationen erhalten. Wenn es die Coronalage zulässt, wird die Grundschule Carl Orff wieder einen Informationsabend für Sie abhalten. Auch hierüber werden Sie benachrichtigt werden.
Hier vorab schon einmal die rechtlichen Einschreibungsmodalitäten:
Regulär schulpflichtig Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni 2022 sechs Jahre alt sind, im letzten Schuljahr vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Einschulungskorridor Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2022 sechs Jahre alt werden, KÖNNEN eingeschult werden. Die Kinder nehmen am Einschulungsverfahren teil. Eltern entscheiden nach einer Beratung, ob das Kind eingeschult werden soll. Falls nicht: die Eltern senden eine schriftliche Mitteilung an die Schule! Der Termin, zu dem die Mitteilung spätestens an der Schule sein muss, ist der 11.04.2022. Einschulung auf Antrag Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern schulpflichtig sein. Eine Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Auch Kinder, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Hier ist jedoch zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.
Schuleinschreibung
Umsetzung des Einschulungskorridors
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des bevorstehenden Anmelde- und Einschulungsverfahrens zum Schuljahr 2022/2023 möchten wir Sie auf diesem Weg informieren, dass die Frist für die schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten, die vom Einschulungskorridor Gebrauch machen und ihr Kind erst im darauffolgenden Schuljahr einschulen lassen möchten (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG und § 2 Abs. 4 Satz 3 der Grundschulordnung – GrSO), im Jahr 2022 erst am Montag, 11. April 2022, endet, da der 10. April 2022 auf einen Sonntag fällt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sandra Schmedemann Ministerialrätin