Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte, liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, liebe Eltern, liebe Gäste,

unsere Schule ist eine Gemeinschaft, in der unterschiedlichste Menschen miteinander lernen, arbeiten und sich engagieren – immer zum Wohl der Kinder, dem Lernen und der Erziehung dienend. Im Mittelpunkt dieses Zusammenwirkens steht das konstruktive, von Wertbewusstsein geprägte Gestalten einer harmonischen Lern- und Arbeitsatmosphäre. In diesem Sinne sind – auf Einsicht bauende und Einsicht fördernde – Regeln und Rituale unerlässlich: Regeln und Rituale sind Hilfen,

  • um sich integrieren zu können, ohne die eigene Persönlichkeit zu schädigen,
  • sich anvertrauen zu können und dabei Verantwortung übernehmen zu lernen

Regeln und Rituale stärken die positive Persönlichkeitsentwicklung und fördern die Fähigkeit zum Miteinander. Im Einvernehmen mit den Lehrkräften und dem Elternbeirat
gez. Beate Loria, Rektorin

AUFSICHT

Die Kinder werden vor Unterrichtsbeginn, während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit sowie während der Pausen und bei Schulveranstaltungen durch Lehrkräfte, im Rahmen der Nachmittagsbetreuung von den Betreuerinnen beaufsichtigt.

LEHRER- SCHÜLER- ZEIT UND UNTERRICHTSZEIT

  • Die Lehrkräfte widmen sich den Kindern während der Lehrer- Schüler- Zeit ab 7.45 Uhr. Diese wichtige vorunterrichtliche Phase soll möglichst ohne Störungen von außen verlaufen
  • In der Regel beginnt der Unterricht um 8.00 Uhr, das Lernen im Rahmen der Frei- oder Wochenplanarbeit ist bereits ab 7.45 Uhr erlaubt
  • Starre 45-Minuteneinheiten als Maß für eine Unterrichtsstunde sind im Grundschulbereich nicht zwingend vorgeschrieben
  • Die Unterrichtszeit richtet sich nach dem Stundenplan und gegebenenfalls nach der Teilnahme an schulischen Arbeitsgemeinschaften. Mögliche Unterrichtsschlusszeiten für den Vormittagsunterricht sind: 11.30 Uhr, 12.15 Uhr, 13.00 Uhr (je nach Stundenplan)
  • Schulveranstaltungen gelten als Unterrichtszeit und unterliegen den geltenden Regelungen

ELTERN UND SCHULE

Das Engagement und die Mitarbeit der Eltern sind wichtige Gestaltungsfaktoren für das Schulleben und werden von Seiten der Schule dankbar angenommen, geschätzt und gefördert. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ist zu beachten, dass

  • schriftliche Mitteilungen durch Klassenelternsprecher, den Elternbeirat sowie die Schulzeitung und Pressemitteilungen vor der Verteilung/ der Veröffentlichung der Schulleitung vorzulegen sind und deren Genehmigung bedürfen
  • die Organisation und die inhaltliche sowie methodisch- didaktische Gestaltung des gesamten Unterrichts, der Vertretungssituation und des Umgangs mitproblematischen Schülerinnen/ Schülern ausschließlich im Kompetenzbereich der Schule liegen
  • Auskünfte über Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen von Seiten der Schule nicht erteilt werden dürfen


Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass 

  • Termine für Gespräche der Eltern mit den Lehrkräften/ der Schulleitung der Vereinbarung bedürfen – gerade weil der Kontakt mit der Schule von eminenter Wichtigkeit ist
  • der erste Ansprechpartner immer die Lehrkraft oder Fachlehrkraft, dann erst die Schulleitung ist
  • Erwachsene die Schule ausschließlich durch den Nebeneingang betreten, um das Sicherheitskonzept der Schule nicht zu unterlaufen und in diesem Sinne auch bei Abholung von der Mittags- und Nachmittagsbetreuung die Kinder von den Eltern im Vorhof der Schule erwartet werden
  • Eltern ihr/e Kind/er im Rahmen der Erziehung zur Selbstständigkeit nicht in die Garderoben begleiten oder dort abholen
  • das Sicherheitskonzept über die Klassenelternsprecher eingesehen werden kann

NICHT SCHULISCHE VERANSTALTUNGEN – SCHULEXTERNE NUTZER – GÄSTE

Da es ein großes Anliegen der Schule ist, auch nicht schulische Veranstaltungen im Schulleben zuzulassen – sei es durch Elterninitiative, sei es durch Vereine o.a. -, muss durch die Nutzer gewährleistet werden, dass

  • die Genehmigung durch die Schulleitung erfolgt ist
  • das Eigentum und das Mobiliar der Schule keinerlei Schaden nehmen
  • die Turnhalle nach der jeweiligen Veranstaltung so verlassen wird, dass der Schulsport am nächsten Schultag problemlos und ohne Aufräumarbeiten durchgeführt werden kann
  • die Beleuchtung ausgeschaltet wird
  • die Fenster und Türen fest geschlossen sind
  • die Wasserhähne zugedreht sind
  • die genutzten Räumlichkeiten sauber hinterlassen werden
  • das Rauchverbot eingehalten wird

SICHERHEIT DER KINDER – VERKEHRSSITUATION

Da die Zufahrt zu unserer Schule sehr eng ist und die Wendemöglichkeiten sehr begrenzt sind, sehen sich die Schule und der Elternbeirat immer wieder zu folgendem Aufruf verpflichtet: Bitte helfen Sie durch den Verzicht auf das Befahren des Lortzingweges mit, verkehrsbedingte Gefährdungen der Schulkinder zu vermeiden! Lassen Sie Ihr/e Kind/er bereits in der Nähe der Schule aussteigen, wenn Sie auf Ihr Auto als Transportmittel angewiesen sind.

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT DER KINDER – HUNDE

Das Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände kann aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht gestattet werden.

SCHULE UND NICHT GEMEINNÜTZIGE INTERESSENSGRUPPEN/ SCHUTZ DER KINDER

Unsere Schule ist – wie jede andere öffentliche Schule – ein politisch und kommerziell neutraler Raum, der allgemein gültigen Werten verpflich tet ist. Außerdem muss es Ziel der Schule sein, Kinder vor negativen Einflüssen und Suchtverhalten zu schützen sowie präventive Maßnahmen zu ergreifen. Daher kann Folgendes nicht erlaubt sein:

  • politische sowie kommerzielle Werbung und das Verteilen von Reklame und Flugblättern
  • das Auslegen von Unterschriftenlisten im Rahmen von Bürgerbegehren u. ä.
  • das Aushängen von Plakaten und Mitteilungen, die nicht von der Schulleitung genehmigt wurden
  • die Androhung und Anwendung von Gewalt sowie das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen
  • das Mitbringen von Feuerzeugen oder Streichhölzern
  • das Mitbringen, Austauschen von Sammelkarten oder der Handel mit Sammelartikeln
  • das Rauchen auf dem Schulgelände
  • das Mitbringen von Handys – von der Schulleitung wird in Notfällen eine Sondergenehmigung erteilt

BEKANNTMACHUNG UND GÜLTIGKEIT DER HAUSORDNUNG – AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS

Im Schuljahr 2008/09 wird die Hausordnung über die Schulkinder an die Eltern verteilt. Ab September 2009 wird sie den Eltern bei der Einschulung ihres Kindes ausgehändigt. Die Hausordnung hat Gültigkeit für alle am Schulleben direkt oder indirekt beteiligten Personen und wird nach einem Zeitraum von fünf Jahren auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Bei mutwilligen Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei der Gefährdung des Hausfriedens wird die Schulleitung das Hausrecht ausüben und das Hausverbot aussprechen.

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